Ich habe gerade selbst meine Steuererklärung gemacht und parallel ein Beispiel erstellt was man für eine Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG. ausfüllen muss.
Die fiktive Person Max Mustermann hat insgesamt 3 Tätigkeiten in 2 unterschiedlichen Gebieten und bezahlt nach dieser Steuererklärung keine Steuern.
Max Mustermann besitzt:
- Ein Gewerbe:
Max verkauft Textilwaren die er selbst bedruckt. Dadurch hat er sowohl Einnahmen (2000 Euro) als auch Ausgaben (1000 Euro). - Ist als Selbstständiger tätig:
Max erstellt in seiner Freizeit Webseiten für Firmen und verdient damit 2000 Euro. Außerdem gibt er Schlagzeugunterricht für Kinder- und Jugendliche und nimmt 1000 Euro pro Jahr damit ein.
Macht 3000 Euro Einnahmen aus der Selbstständigkeit.
Max muss deshalb sowohl Anlage G für seine Tätigkeit als Gewerbebetrieb ausfüllen als auch die Anlage S für seine selbstständige Tätigkeit.
Die folgenden Unterlagen sind dafür nötig:
Umsatzsteuererklärung:
Link: Umsatzsteuererklärung der BaFin
Ausgefülltes Formular für Max Mustermann(nur Seite 1 ist auszufüllen)
Anlage G (Gewerbebetrieb):
Link: Anlage G der BaFin
Ausgefülltes Formular für Max Mustermann
Anlage S (selbstständiger Arbeit):
Link: Anlage S der BaFin
Ausgefülltes Formular für Max Mustermann
Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung):
Link: Anlage EÜR der BaFin
Ausgefülltes Formular für Max Mustermann

Danke! Hat mir sehr geholfen.
Ich wünsch’ Dir viel Zeit für ‘nen Bummel auf dem Weihnachtsmarkt
Kriss
Hi!
Kannst du vielleicht den Link zur EÜR fixen?
Das würde mich noch interessieren.
Ansonsten Danke, hast mir geholfen, etwas Licht in den Bürokratendschungel zu bringen.
Bei dem Link für EÜR konnte ich keinen Fehler feststellen. Wenn du einen “internal server error” bekommst musst du die Seite öfter mal mit F5 oder in der Leiste oben aktualisieren. Liegt aber am Webhoster und nicht an mir – muss da mal ein ernstes Wort mit denen reden.
Meines Erachtens hat sich in der Umsatzsteuererklärung ein Fehler eingeschlichen!
Unter Punkt “B” heißt es: “…und auf die Anwendung des §19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist.” (Hier ist die Verneinung zu beachten!)
Somit ist bei “238 und 239″ nichts einzutragen, solange man bereits in die Kleinunternehmerregelung eingestuft ist.
Nach nochmaligen drüber nachdenken und 5x lesen ist mir ein Licht aufgegangen und ich liege mit meinem letzten Kommentar falsch… Alles richtig so mit der Umsatzsteuererklärung
Da bin ich sehr beruhigt. Meine genauso ausgefüllt Erklärung ist beim Finanzamt durchgegangen.
Grüße
hallo alle – gute seite! merk ich mir.
habe aber eine frage:
bin selbstständige designerin, habe X umsatz (zzgl. 19% umsatzsteuer) und Y (zzgl. 19% umsatzsteuer) ausgaben für mein kleines atelier. in der umsatzsteuererlärung muß ich diese X und Y doch auch auf der letzten seite eintragen und selbst berechnen, oder?
danke für eine treffende profiantwort! LG enie
Hallo, erstmal Danke für die Seite, die besonders vielen Anfänger sicherlich weiterhilft.
Meine Frage: In Anlage G hast du in Zeile 4 ’2000 EURO’ eingetragen und in Zeile 24 und 30 ’0 EURO’.
Müsste es nicht vielmehr so sein, dass in Zeile 4 der GEWINN von 1000 Euro(also 2000 – 1000 = 1000) eingetragen wird und unten in den erwähnten Zeilen der der Umsatz von 2000 Euro?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar