Steuererklärung 2016: Private Haftpfl., KFZ-Haftpfl., Nebenkosten, Handykosten, Kontogebühren etc. richtig absetzen

Gerade ist wieder Season für die Einkommenssteuererklärung 2014. Diese ist bis zum 01.06.2015 bei den Finanzämtern einzureichen. Neben dem abtippen der im Jahr 2014 gezahlten Steuern aus der Gehaltsabrechnung (oder Verdienstabrechnung) gibt es einige weitere Felder die Möglichkeiten bergen Steuern zurück zu bekommen bzw die Steuererklärung zu „optimieren“.

  • Fast jeder besitzt eine private Haftpflichtversicherung – das diese steuerlich geltend gemacht werden kann wissen nur die Wenigsten. Einfach in der Anlage „Vorsorgeaufwand“, Seite 2, Zeilen 46 bis 52 eintragen. Pflege-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung sollten bereits automatisch durch Elster Formular als sonstige Vorsorgeaufwendungen an der selben Stellen einzutragen sein. Zusätzlich lässt sich eine etwaige private Lebensversicherung mit Abschluss vor 2005 eintragen. Alle Aufwendungen zusammen sind abzugsfähig bis 2.800 Euro für Selbstständige und 1.900 für Arbeitnehmer.
  • Interessanter wird es bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese lässt sich ebenfalls als sonstiger Vorsorgeaufwand eintragen, wenn der PKW ausschließlich privat genutzt wird. Ansonsten ist der Anteil bereits über die Entfernungspauschale abgegolten. Für Teil- und Vollkaskoversicherungen ist der Haftpflichtanteil aus den Versicherungsunterlagen zu übernehmen.
  • Für Mieter ist die jährliche Nebenkostenabrechnung Geld wert. Darin sind – oft auf einer Extraseite – alle Kosten aufgeschlüsselt, die auf sie entfallen: Ausgaben für Gartenarbeit, Hausreinigung, Hausmeister, Schornsteinfeger, Fahrstuhlwartung und andere Arbeiten. Kommt die Abrechung immer erst, wenn der Mieter seine Steuererklärug schon abgegeben hat, muss er die Ausgaben jeweils um ein Jahr versetzt abrechnen. Er trägt also dann in die Steuererklärung 2016 die Werte aus der Abrechung für 2015 ein.
  • Eine Zusatzversorgung durch eine Riester-Rente sind in der Anlage AV einzutragen (abzugsfähig bis 2100 Euro).
  • Viele Arbeitnehmer nutzen ihr privates Handy oder Festnetztelefon teilweise geschäftlich und diese Telefonkosten lassen sich ebenfalls geltend machen. Zu den absetzungsfähigen Beträgen gehören die Grundgebühren, Gerätekosten, Gesprächskosten und Anschlussgebühren. Diese Kosten werden mit maximal 20% oder 20 Euro pro Monat ohne Nachweise als Werbungskosten anerkannt. Einzutragen sind diese in der Anlage N „Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“ in Zeile 46 – „weitere Werbungskosten“.
  • Tipps für weitere Werbungskosten: Bewerbungen, Kopien, Porto, Kontoführungsgebühren (pauschal mit 16 Euro anzugeben) etc.
  • Für die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) machen sie ihre Angaben zu den Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei den „Werbungskosten“ auf Seite 2 der Anlage N in den Zeilen 31 bis 48. Wer jeden Tag zur Arbeit fährt (mit 30 Tagen Urlaub) – egal mit welchem Verkehrsmittel – kann 230 Arbeitstage ansetzen.

Wer für die Steuererklärung nicht das kostenlose Elsterformular nutzen will kann zum Beispiel auf die SteuerSparErklärung 2017 (für Steuerjahr 2016) zurückgreifen.

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